Unsere Honorare: Jederzeit transparent und fair
Fachgruppenspezifische Ausrichtung
Die Höhe der Gutachtenhonorare richtet sich nach fachspezifischen Besonderheiten, für die über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren umsatzbasierte Honorarstaffeln entwickelt wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass Besonderheiten von Klein- und Großpraxen adäquat berücksichtigt werden.
Außer den gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuern und ggf. kleineren Pauschalbeträgen für Mehrexemplare stellen wir den Auftraggebern keine Zusatzkosten in Rechnung. Sie können also stets exakt kalkulieren und nachvollziehen, welches Honorar für Sie anfällt.
Der Unterschied
Unser Institut unterscheidet sich durch eine transparente und faire Honorar-Gestaltung von jenen Anbietern, die über zumeist schwer nachvollziehbare Aufwände, Stundensätze und Nebenkosten ihr Honorar kalkulieren.
Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf braucht keinen Vergleich zu scheuen. Wenn aus wettbewerbswidrigen Gründen kolportiert wird, die Gutachten unseres Instituts seien „teuer“, sollten Sie einen Vergleich ziehen, um festzustellen, dass wir uns aufgrund unserer hohen Spezialisierung und unserer Organisation ganz im Gegenteil im unteren Honorarbereich befinden, weil wir alle Vorteile unserer Organisation unseren Kunden zu Gute zukommen lassen.
Das fällt bei uns nicht an
Bei privaten Aufträgen zur Gutachtenerstellung fallen (anders als bei reinen Beratungen) keine Zusatzkosten für An- und Abreise an. Die Kosten für Pkw, Bahn oder Flugzeug, für ggf. notwendige Übernachtungen und auch die Reisezeit sind stets im Gutachen-Honorar bereits enthalten, sofern nicht Sonderwünsche der Auftraggeber zu berücksichtigen sind (z.B. Datenbestandsaufnahmen an Wochenenden oder bei extrem eilbedürftigen Fällen).
Kosten in Gerichtsverfahren
(Zugewinn, Unterhalt, Verdienstausfall, etc.)
Die Honorare sind durch den Gesetzgeber vorgegeben. Es wird nach der Gebührenordnung für vereidigte Sachverständige, dem JVEG, abgerechnet, wobei alle aufgewendeten Arbeitsstunden und die durchgeführten Tätigkeiten der Sachverständigen und Hilfskräfte exakt aufgezeichnet und nachgewiesen werden.
Referenzen
Um sich ein Bild über die bisher angeforderten Gutachten hunderter Gerichte aller Instanzen machen zu können, empfehlen wir, sich unsere Referenzen anzusehen. Beauftragende Gerichte kennen die Vorteile unserer Gutachten.
Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf gibt alle Vorteile der straffen Organisation an die beauftragenden Gerichte und damit an die Parteien weiter.
Honorartabelle
Fordern Sie bei Bedarf und in konkreten Fällen unsere Honorartabelle an, wobei wir um Angabe der genauen Adresse der Praxis / Apotheke oder anderer Fachrichtungen bitten, damit wir Ihnen die für Sie bestimmte Honorartabelle unverzüglich zusenden können.
Wenden Sie sich hierfür an unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer 02 21 – 139 836-77 oder per eMail an info@frielingsdorf.de.