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Wer benötigt eine Apothekenbewertung?

Apothekenbewertungen werden bei Frielingsdorf von unterschiedlichen Auftraggebern und aus unterschiedlichen Bewertungsanlässen in Auftrag gegeben. Nachfolgend geben wir Ihnen hierzu einen Überblick.

Apothekeninhaber

Inhaber bestehender Apotheken sind an einer Apothekenwertermittlung vor allem in folgenden Fällen interessiert:

a) Apothekenverkauf

b) Einrichtung einer Kooperation

Die Verhandlungen zum Apothekenverkauf lassen sich bei vorhandener Apothekenbewertung sehr viel leichter bewerkstelligen, weil auf exakte Werte zurückgegriffen werden kann. Im Falle einer Kooperation wird das Risiko vermieden, dass ein Partner den anderen ungewollt übervorteilt, was sich nachhaltig auf die künftige Zusammenarbeit in der Apotheke auswirken würde.

Käufer einer Apotheke

In zunehmendem Maße bestehen junge Apotheker auf einer exakten Apothekenbewertung, bevor sie sich zum Kauf entschließen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Kaufpreis entspricht den tatsächlichen Marktverhältnissen, der Interessent erhält darüber hinaus einen guten Überblick über die gesamte Apotheke einschl. Umsatz-, Kostenstruktur- und Gewinnanalyse. Ein Wertgutachten von Frielingsdorf liefert einen neutral und professionell errechneten Apothekenwert und stellt die ideale Basis dar für den abzuschließenden Kaufvertrag.

Hinterbliebene

Wenn der Apothekeninhaber plötzlich verstirbt, stehen die Hinterbliebenen meist ratlos da. Nichts ist dann wichtiger als die rasche Apothekenbewertung, damit die Übernahme der Apotheke mit Interessenten gezielt ausgehandelt werden kann.

Erben

Hier geht es um die Bewertung der Apotheke im Rahmen erbrechtlicher Auseinandersetzungen. Wer mehrere Kinder hat, sollte überlegen, ob er für den Fall, dass eines der Kinder die Apotheke übernimmt, nicht gut daran täte, den Wert der Apotheke gutachtlich feststellen zu lassen, damit später Vorwürfe der anderen Kinder, der Bruder oder die Schwester habe die Apotheke zu einem unangemessen niedrigen Wert erhalten, gegenstandslos sind.

Ehepartner

Solange eine anstehende Ehescheidung außergerichtlich abgewickelt werden kann, können enorme Kosten gespart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass man sich fair auseinandersetzt und auch die Berechnung des Apothekenwertes nicht dem Zufall überlässt. Mit einem qualifizierten Gutachten entschärfen beide Partner den sonst möglicherweise nie enden wollenden Streit über die Höhe des Apothekenwertes.

Das gilt gleichermaßen für die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens, wo oft diametral unterschiedliche Vorstellungen beider Seiten jegliche Einigung vereiteln. Mit einem qualifizierten Gutachten ist der Weg für eine gütliche Einigung geebnet, keiner wird übervorteilt, alle apothekenrelevanten Daten sind verarbeitet.

Gerichte

Sobald eine Eheauseinandersetzung gerichtsanhängig ist, kann auf die Bewertung der Apotheke mit einem qualifizierten Gutachten häufig nicht verzichtet werden. Das gilt auch für die Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Das jeweilige Familiengericht erteilt in solchen Fällen den Auftrag, die Parteien werden zum Termin geladen.

Sonstige

Es gibt eine Vielzahl anderer Auftraggeber, die eine qualifizierte Apothekenbewertung benötigen. Dazu gehören Behörden, Versicherungen, Rechtsanwälte, private und öffentliche Auftraggeber.

Vorteile und Nutzen einer gutachtlichen Apothekenbewertung

Je nach Fall bietet eine gutachtliche Apothekenbewertung folgende Vorteile und Nutzen:

  1. Neutrale Verhandlungsbasis für Abgeber und Käufer
  2. Neutrales Auseinandersetzungspapier bei Trennung von Partnern
  3. Neutrale, vorgerichtliche Grundlage bei Ehescheidungen, so u. a. bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs mit der Folge erheblicher Kosteneinsparungen
  4. Umfassende Analyse zur Finanzierung für Banken und Versicherungen
  5. Basis für Vertragsgestaltung durch Rechtsanwälte
  6. Basis für Steuerberater zu steuerlichen Sachverhalten (z.B. Erbschaftsangelegenheiten).