1. Sachverständige
  2. Sachverständige für Arztpraxis und Apotheke

Unsere Sachverständigen stehen für Qualität

Wenn Sie eine Praxiswertermittlung für eine Arztpraxis oder eine Zahnarztpraxis benötigen oder wenn Sie eine Apotheke gutachterlich bewerten lassen müssen, dann sind Sie bei uns richtig. Unser Sachverständigeninstitut für die Bewertung von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geführt, dessen Qualifikation regelmäßig überprüft wird. Unsere Sachverständigen sind mitunter schon Jahrzehnte in diesem Metier tätig, so daß Sie davon ausgehen dürfen, zu jeder Zeit Gutachten mit höchstem Qualitätsniveau zu erhalten. Selbstverständlich erfüllen wir die Anforderungen an Sachverständigenleistungen nach DIN EN 16775:2015.

Oliver Frielingsdorf: öbuv Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen und von vergleichbaren Einrichtungen des GesundheitswesensOliver Frielingsdorf (Dipl.-Wirtschaftsing.)

Sachverständiger IHKVon der IHK Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen / Zahnarztpraxen und von vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

Günther Frielingsdorf: öbuv Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und vergleichbaren Einrichtungen im Gesundheitswesen.Günther Frielingsdorf (Betriebswirt)

Unternehmensgründer und Sachverständiger im Ruhestand.

 

Stefan Laukamp: Sachverständiger für Arzt- und Zahnarztpraxen und ApothekenStefan Laukamp (Staatl. gepr. Betriebswirt)

Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen / Zahnarztpraxen und von vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

Jana Rockstroh: Sachverständige für Arzt- und Zahnarztpraxen und ApothekenJana Rockstroh (Dipl.-Betriebswirtin)

Sachverständige für die Bewertung von Arztpraxen / Zahnarztpraxen und von vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

Klaus Hölzel: Sachverständiger und Gutachter für ApothekenKlaus Hölzel (Dipl.-Volkswirt)

Sachverständiger für die Bewertung von Apotheken und von vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

 

 

Bewertung einer Arztpraxis oder Apotheke: Auswahl eines Sachverständigen

Praxiswertermittlung ist Vertrauenssache. Die Apothekenbewertung ebenso. Der ausführende Sachverständige benötigt besondere Branchenkenntnisse über die spezifischen Besonderheiten einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis oder einer Apotheke und über das Gesundheitswesen insgesamt. Ebenso wichtig ist eine fundierte Kenntnisse zur Bewertungsmethodik.

Neben der fachlichen Qualifikation muss ein Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen und Apotheken über persönlicher Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Objektivität verfügen.

Durch die öffentliche Bestellung wird unseren Sachverständigen eine herausgehobene Qualifikation, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bescheinigt.

Wenn Sie Ihr Praxiswertgutachten bei Frielingsdorf in Auftrag geben, profitieren Sie darüber hinaus von mehreren Jahrzehnten spezialisierter Erfahrung aus der hauptberuflichen Tätigkeit als Sachverständige und Gutachter für Praxisbewertung in Arztpraxen oder Zahnarztpraxen.

Wichtig: Der Gutachter muss unabhängig und objektiv sein

Von besonderer Bedeutung ist, dass der Sachverständige völlig unabhängig, das heißt frei von jedweden Eigen-Interessen ist. Es dürfen keine Verknüpfungen bestehen, die den Verdacht aufkommen lassen, die neutrale und unabhängige Wertbestimmung würde durch andere Geschäfte des Gutachters (bspw. Finanzierungen, Versicherungen oder Handel/Verkauf) beeinflusst. Die Wertbestimmung durch Frielingsdorf erfolgt immer neutral und in völliger Unabhängigkeit von weitergehenden Leistungen.

Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf arbeitet bundesweit mit Kooperationspartnern zusammen, die die Leistungen unserer Sachverständigen und Gutachter für ihre eigene Klientel und zu deren Wohl schon in tausenden Verfahren genutzt haben und weiter nutzen wollen. Das geschieht häufig durch Empfehlungen aufgrund der Erfahrung, die mit unserer Sachverständigentätigkeit gewonnen wurde.

Die größte Sicherheit haben Sie, wenn das Gutachten von vereidigten Sachverständigen, z.B. aus dem Sachverständigeninstitut

Frielingsdorf

oder den mit uns

kooperierenden Sachverständigen *)

erstellt wird, weil damit die Gewähr gegeben ist, dass alle maßgeblichen Aspekte des Praxiswertes in die Bewertung einfließen.

*) Fragen Sie in den Fällen, in denen sich Personen oder Einrichtungen als Kooperationspartner unseres Sachverständigeninstituts ausgeben, kurz bei uns nach, ob tatsächlich eine Kooperation mit uns besteht.

 

 

Einen Auftrag für ein Praxiswertgutachten sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse grundsätzlich nur seriösen Personen oder Institutionen erteilen. Nur dann haben Sie die Gewissheit, ein fundiertes und qualifiziertes Gutachten zu erhalten, das alle Parteien überzeugt, das anerkannt wird und das im Ernstfall auch vor Gericht besteht. Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf ist ein Garant für Unabhängigkeit und Neutralität bei der Erstellung von Praxiswertgutachten.

Versäumen Sie nicht, sich ggf. Referenzen geben zu lassen, damit Ihr Risiko gemindert wir.

Grundsatz:

Eine Praxiswert-Berechnung muss grundsätzlich frei von Interessen Dritter sein. Holen Sie sich gegebenenfalls und im Einzelfall Informationen über das Sachverständigeninstitut bei der KV / KZV, Ärztekammer / Zahnärztekammer / Apothekenkammer oder bei Ihrem Fachverband ein.

Von Frielingsdorf wurden bundesweit bisher mehrere tausend Expertisen erstellt.